Sicher unterwegs mit dem E-Scooter

Polizei und E-Scooter
Sicher unterwegs mit dem E-Scooter
E-Scooter
Seit einigen Jahren sind E-Scooter ein Bestandteil unseres Straßenbildes - doch sie bringen auch neue Herausforderungen für die Verkehrssicherheit mit sich.
KPB Paderborn

Seit einigen Jahren sind E-Scooter sind ein Bestandteil unseres Straßenbildes – sie sind flexibel, umweltfreundlich und praktisch. Doch ihre zunehmende Beliebtheit bringt auch neue Herausforderungen für die Verkehrssicherheit mit sich. E-Scooter-Fahrende gehörende zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern und sind bei Unfällen einem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt. 

In den vergangenen Jahren wurden E-Scooter-Fahrer immer häufiger in Verkehrsunfälle verwickelt – oft mit schweren Folgen. Straßenverkehrsunfälle passieren jedoch nicht einfach oder sind unvermeidbar. Unfälle werden von Menschen verursacht. Den meisten Unfällen geht ein menschliches Fehlverhalten voraus. Genau hier setzt die Kreispolizeibehörde Paderborn an. 

So richten wir einen Teil unserer Verkehrssicherheitsarbeit auf die Verringerung von Unfällen mit E-Scooter-Fahrenden aus; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von und gegenüber E-Scooter-Fahrenden werden konsequent geahndet.

Hier finden Sie die wichtigsten Regeln: 

🔹 Wer darf E-Scooter fahren?

✅ Ab 14 Jahren ohne Führerschein erlaubt
✅ Versicherung und Kennzeichen erforderlich
❌ Kinder unter 14 Jahren dürfen keinen E- Scooter im Straßenverkehr fahren

🔹 Wo darf gefahren werden?

✅ Radwege 
✅ Falls kein Radweg da ist: auf der Straße
❌ Gehwege & Fußgängerzonen sind tabu!

🔹 Wie muss ich mich verhalten?

✅ Nur eine Person pro E-Scooter (Mitfahren verboten!)
✅ Helm wird dringend empfohlen 
✅ Beide Hände an den Lenker – kein Handy während der Fahrt

🔹 Alkohol & Strafen

🚫 Unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt 0,0 Promille!
🚫 Ab 0,5 Promille drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote
🚫 Ab 1,1 Promille ist es eine Straftat!

🔹 Das sollten Sie wissen:

✅ Verkehrsregeln gelten auch für E-Scooter
✅ Richtiges Verhalten schützt vor Unfällen
✅ Bei Verstößen drohen hohe Strafen

Weitere Informationen finden Sie bei den häufig gestellten Fragen (FAQ) – für mehr Sicherheit im Straßenverkehr!

Häufig gestellte Fragen (FAQ):

1.    Was ist ein E-Scooter?

Ein E-Scooter ist ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug mit Trittbrett, Lenk- oder Haltestange (mindestens 70 cm lang) und ohne Sitz. 
Sie sehen aus wie Kinder-Roller, sie haben aber einen Motor. 
E- Scooter fahren Geschwindigkeiten von mindestens 6 km/h bis maximal 20 km/h.
Die maximale Fahrzeugmasse (ohne Fahrer) beträgt 55 kg.
Die Nenndauerleistung liegt bei maximal 500 Watt.
Die maximale Breite liegt bei 70 cm, die maximale Länge bei 200 cm und die maximale Gesamthöhe bei 140 cm.
An einem E-Scooter muss eine Fahrzeug- Identifizierungsnummer (FIN) ablesbar sein. 
Zudem muss ein Fabrikschild angebracht sein, auf dem „Elektrokleinstfahrzeug“, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit und die Genehmigungsnummer der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) ablesbar sind.
 

2.    Wie muss ein verkehrssicherer E-Scooter ausgestattet sein?

E-Scooter müssen besitzen:
•    Zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsen
•    Einen weißen Scheinwerfer vorne
•    Einen roten Rückscheinwerfer hinten
•    Einen weißen Reflektor vorne
•    Einen roten Reflektor hinten
•    Gelbe Reflektoren seitlich rechts und links, bzw. weiße ringförmige Reflektorstreifen pro Rad oder Felge
•    Eine Klingel
•    ab 01.01.2027 müssen neu zugelassene E-Scooter über Blinker verfügen


3.    Wie alt muss der Führer/ Führerin zum Führen eines E-Scooters sein?

Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.
 

4.    Ist der E-Scooter führerscheinfrei?

Für die Nutzung/ das Führen eines E-Scooters sind keine 
Fahrerlaubnisklassen erforderlich


5.    Bedarf der E-Scooter einer Betriebserlaubnis?

Es wird entweder eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) benötigt. Diese muss beim Betrieb mitgeführt werden.


6.    Wird eine Versicherung / ein Kennzeichen benötigt?

E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und somit versicherungspflichtig! Die aufklebbare Versicherungsplakette, mit der passenden Jahresfarbe (z.B. grün, blau), muss nach hinten gut sichtbar angebracht werden. 
Jährlich zum 01.03. wird eine neue Versicherungsplakette in Form eines verkleinerten Versicherungskennzeichens benötigt.


7.    Dürfen Personen / Gegenstände transportiert werden?

E-Scooter dürfen lediglich von einer Person ab 14 Jahren gefahren werden. Es dürfen keine weiteren Personen (auch keine Kinder!) befördert oder Gegenstände auf dem Trittbrett transportiert werden.


8.    Wo darf gefahren werden?

Mit einem E-Scooter muss der Radweg benutzt werden. 
Das bedeutet: überall, wo ein rundes blaues Verkehrszeichen mit Fahrradpiktogramm angebracht ist (VZ 237, 240, 241), muss gefahren werden. 
Auf allen Radwegen, die mit Piktogramm oder Zusatzschild „Radfahrer frei“ markiert sind, darf gefahren werden.
Ist kein Radweg vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden. 
Der Gehweg und Fußgängerzonen sind tabu! Überall da, wo sich Fußgänger und E-Scooter einen Weg teilen, müssen Sie besonders rücksichtsvoll und langsam fahren.


9.    Darf man mit ausgeschaltetem Motor den Gehweg benutzen?

Ein E-Scooter bleibt, auch wenn der Motor ausgeschaltet wird ein Kraftfahrzeug. Der Gehweg darf nicht benutzt werden.


10.    Wie schnell darf gefahren werden?

In Deutschland sind nur E-Scooter bis 20 km/h zugelassen.
Alle E-Scooter, die schneller fahren können, sind in Deutschland verboten. 
Generell darf nur so schnell gefahren werden wie es die Verkehrsumstände zulassen (Straßen- und Wegeverhältnisse etc.).


11.    Wie werden Richtungsänderungen angezeigt?

Wenn vorhanden, ist der Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) zu betätigen. 
Wenn an dem E-Scooter keine Blinker vorhanden sind, sind Handzeichen zu geben (ausgestreckter Arm) – wie beim Fahrradfahren.


12.    Wie sieht es mit Alkohol, Drogen und Medikamenten aus?

Ein E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug. Es gelten die gleichen Grenzwerte und rechtlichen Folgen wie beim Autofahren.

Für Alkoholkonsum gilt:
Wenn der Wert der Atemalkoholkonzentration zwischen 0,5 ‰ und 1,09 ‰ liegt, befinden Sie sich im Bereich einer Ordnungswidrigkeit und der erstmalige Verstoß wird mit einer Geldbuße von 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet.
Liegt der Wert der Blutalkoholkonzentration bei 1,1 ‰ oder mehr, begeht der oder die E-Scooter-Fahrende eine Straftat. 
Das hat eine Geld- oder Freiheitsstrafe zur Folge und dem oder der Fahrerin wird die Fahrerlaubnis für alle Führerscheinklassen (Auto, Lkw, Bus, Taxi, Trecker, Motorrad etc.) entzogen.

Achtung für Fahranfänger: Unter 21 Jahren oder in der Probezeit, gilt die 0,0 ‰- Grenze!

Auch Medikamente können sich auf die Fahrtüchtigkeit auswirken. Bei Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin oder in der Apotheke können Sie sich über die Zulässigkeit eines Medikamentes zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr informieren.


13.    Wie sieht es mit Mobiltelefonen oder Kopfhörern aus?

Bei der Nutzung von Mobiltelefonen gelten die gleichen Vorschriften wie beim Auto: in der Hand halten ist verboten und kostet den Betroffenen 100 Euro Geldbuße plus Verwaltungsgebühren sowie einen Punkt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Das Gehör von Fahrzeug- und Kraftfahrzeugführenden darf nicht durch Geräte beeinträchtigt werden. Zu solchen Geräten gehören auch alle Arten von Kopfhörern.


14.    Wie muss der E-Scooter abgestellt werden?

E-Scooter sollten gleich wie ein Fahrrad abgestellt werden: 
•    Möglichst weit rechts
•    Platzsparend
•    So dass niemand behindert oder gefährdet wird
•    Hauseingänge, Ein- und Ausfahrten und Feuerwehrzufahrten sind tabu
•    Bei Dunkelheit muss der E-Scooter gut erkennbar sein durch die Straßenbeleuchtung oder eigene Beleuchtung
Auf der Homepage der Stadt Paderborn können Sie detaillierte Regelungen zum Abstellen von E-Scootern finden.
 

15.    Wie sollten Sie sich zusätzlich schützen?

•    Mit einem Helm (Fahrradhelm)! 
Er schützt vor schweren Kopfverletzungen bei einem Unfall. Eine Tragepflicht besteht allerdings nicht.
•    Mit reflektierendem Material (z.B. Warnweste). Hierdurch ist man für andere gut sichtbar.
•    Vor dem Erstgebrauch sollten Sie sich mit der Handhabung vertraut machen. Auch ein paar Übungsrunden sind sinnvoll. So können Sie die fahrzeugspezifischen Besonderheiten (z.B. kleine Reifen, Lenkeinschlag, Beschleunigung, Brems-wirkung) im Betrieb besser einschätzen.

16.    Welche Regelungen gelten im Ausland?

Bevor Sie im Ausland einen E-Scooter nutzen, sollten Sie sich mit den dort geltenden Regelungen vertraut machen.


17.    Kinder bis 14 und E-Scooter

Kinder unter 14 Jahren dürfen im öffentlichen Verkehrsraum keinen E-Scooter fahren! 
Auf Ihrem privaten Grundstück dürfen auch Kinder unter 14 Jahren E-Scooter fahren.
Wenn Ihr Kind jünger als 14 Jahre ist und es mit dem E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum fährt, sind Sie als Halter dafür verantwortlich. 
Sie kommen dann als Betroffener/ Betroffene einer Ordnungs-widrigkeitenanzeige in Betracht.
Die Ordnungswidrigkeit, ist mit einem Bußgeld (i.d.R. 90 €) und fahrerlaubnistechnisch mit einem Punkt in Flensburg, belegt.
Sollte Ihr Kind unter 14 Jahren in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, kann es zu Problemen mit der Versicherung und auch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes kommen.
 

18.    In welchem Gesetz steht das alles?

In der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKFV) können Sie alle Informationen rund um den E-Scooter nachlesen.
 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110