Im Dezernat ZA 1.2 der Kreispolizeibehörde Paderborn werden Anträge nach dem Waffengesetz bearbeitet.
Hierzu gehören unter anderem Anträge zum Waffenerwerb und -besitz (Waffenschein, Waffenbesitzkarte, kleiner Waffenschein) und die Bearbeitung der Anträge für die Waffenherstellung und den Waffenhandel oder auch Anträge zum Betreiben von Schießstätten.
Entsprechende Anträge für Bewohner des Kreises Paderborn müssen mit der Unterschrift versehen an die Kreispolizeibehörde Paderborn geschickt werden. Die Anträge sind auf der Internetseite des Kreises Paderborn eingestellt. Siehe Link auf der rechten Seite.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen des Bedürfnisses, der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Erlaubnisbewerberinnen und -bewerbern sowie Erlaubnisinhaberinnen und -inhabern werden ebenfalls durchgeführt.
Sofern Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt werden, wird die Einleitung von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren geprüft.
Allgemeine Informationen zum Waffenrecht finden Sie auf der Landesseite der Polizei NRW.
Kontakt:
Kreispolizeibehörde Paderborn
Direktion Zentrale Aufgaben
Sachgebiet Waffenwesen
Ferdinandstr. 26-28
33102 Paderborn
E-Mail: waffenrecht.paderborn [at] polizei.nrw.de (waffenrecht[dot]paderborn[at]polizei[dot]nrw[dot]de)
Fax: 05251 306-1849
Sprechzeiten:
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
(Montag und Freitag geschlossen)
Für die Abgabe von Waffen und Munition wird um Terminvereinbarung gebeten.
Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter folgenden Telefonnummern erreichbar:
Telefon: 05251 306-1817
Telefon: 05251 306-1818
Telefon: 05251 306-1811
Telefon: 05251 306-1815
Telefon: 05251 306-1813