Die Polizei kümmert sich um Menschen, die Opfer von Straftaten geworden sind sowie um deren Bezugspersonen und Angehörige. Ziel des Opferschutzes ist es, über Opferrechte und den Ablauf eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens aufzuklären und auf Wunsch an qualifizierte Hilfeeinrichtungen zu vermitteln.
Kriminalhauptkommissar Peter Gall steht als Opferschutzbeauftragter für alle Fragen des Opferschutzes und der Opferhilfe zur Verfügung. Opfer haben ein Recht auf Hilfe und Unterstützung!
Die Vermittlung von adäquaten Hilfeangeboten und die Aufklärung über Opferrechte und den Ablauf eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens sind wesentliche Elemente dieser Arbeit. Hierzu existiert ein Netzwerk mit Hilfeeinrichtungen wie Frauenhaus, Frauenberatungsstelle, der Organisation „Weißer Ring“, kommunalen, kirchlichen und anderen Institutionen, um schnell Hilfe und Beratung vermitteln zu können.
Einen breiten Raum nehmen auch Präventions- und Vortragsveranstaltungen zu den Themen „sexuelle Gewaltdelikte, sexueller Missbrauch zum Nachteil von Mädchen und Jungen, häusliche Gewalt, sowie Opferschutz“ ein.