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Unkaputtbar? Nicht bei uns!
TQZ 1200 heißt die Apparatur offiziell. Im Bergischen Land in einer Niederlassung des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) werden damit jährlich zwischen 40.000 und 50.000 Waffen unbrauchbar gemacht. Mit der für die Recycling-Industrie entwickelten Anlage sieht sich die Polizei NRW als europaweit führend an.
Wichtige Änderung im Waffengesetz 2017
Ab dem 06.07.2017 traten Änderungen des Waffengesetzes in Kraft. Für den befristeten Zeitraum bis zum 01.07.2018 ist es möglich, straffrei illegal besessene Waffen und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben. Änderungen haben sich auch im Bereich der sicheren Unterbringung von Waffen und Munition ergeben.
Informationen zum Waffenrecht
Hier erhalten Sie Hinweise und Antragsformulare rund um das Waffenrecht
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Waffenrecht - Ansprechpartner und Downloads
Die Regelungen des Waffenrechtes gelten nicht nur in Köln, sondern im gesamten Bundesgebiet.
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