Ein Versicherungsschutz besteht ab dem 01. März nur mit dem dann aktuellen grünen Kennzeichen. Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und begeht somit eine Straftat. In diesen Fällen leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.
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Wechsel des Versicherungskennzeichens steht an
PLZ
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