Verfolgungsfahrt über die A40 endet mit einem Unfall – Fahrer mutmaßlich unter Drogeneinfluss

Off
Off
Verfolgungsfahrt über die A40 endet mit einem Unfall – Fahrer mutmaßlich unter Drogeneinfluss
Lfd. Nr.: 0922

In der Nacht zu Freitag (10. Oktober) wollten Polizeibeamte auf der A 40 in Höhe der Ausfahrt Dortmund-Kley ein dunkles Fahrzeug kontrollieren. Der Fahrer flüchtete und verunfallte anschließend im Stadtgebiet von Bochum.
PLZ
44801
Polizei Dortmund
Polizei Dortmund

Der 20-jährige Dortmunder war zunächst auf der A40 in Richtung Essen unterwegs. Den Polizeibeamten fiel das Fahrzeug auf, weil es hinten ohne Kennzeichen unterwegs war. Das Kennzeichen, das sich in der Heckscheibe befand, war für ein anderes Fahrzeug zugelassen. Deshalb wollten die Polizisten das Fahrzeug und den Fahrer kontrollieren. 

In Höhe der Ausfahrt Dortmund-Kley schien der Fahrer der Anhalteaufforderung auch Folge zu leisten. Plötzlich fuhr er jedoch wieder auf die Hauptfahrbahn und beschleunigte sein Fahrzeug stark. Nach derzeitigem Ermittlungsstand fuhr der Fahrer zwischenzeitlich bis zu 170 km/h.

Die Polizei verfolgte den flüchtigen Fahrer. Dieser fuhr zwischenzeitlich an der Ausfahrt Bochum-Harpen in das Bochumer Stadtgebiet ein. Dort überfuhr er mehrere rote Ampeln. Die Verfolgungsfahrt ging weiter über die Bundesautobahn 448 und endete in Bochum Querenburg in einem Unfall. Der Fahrer fuhr mit hoher Geschwindigkeit auf die Max-Imdahl-Straße und verunfallte in einer Linkskurve in Höhe des Parkhauses P13. Er blieb dabei unverletzt.

Die Polizei stellte bei dem 20-Jährigen Hinweise auf Drogenkonsum fest. Aus diesem Grund wurde der Fahrer für weitere polizeiliche Maßnahmen zu einer Polizeiwache gebracht.

Außerdem fanden die Polizisten bei dem Dortmunder einen Führerschein, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Sein Fahrzeug war weder versichert noch zugelassen.

Den 20-Jährigen erwarten nun Strafverfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses berauschender Mittel, wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz sowie wegen der Teilnahme an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen. Der zur Fahndung ausgeschriebene Führerschein wurde sichergestellt.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110