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Schrottsammler flüchtet vor Polizeikontrolle - Vorläufige Festnahme
(mb) Ein Fluchtversuch mit einem Mercedes Sprinter vor einer Polizeikontrolle endete am Mittwoch für einen illegalen Schrotthändler in Handfesseln und mit einer Strafanzeige. Führerschein und Sprinter stellte die Polizei sicher.
PLZ
33102
Polizei Paderborn
Polizei Paderborn

Lichtenau

(mb) Ein Fluchtversuch mit einem Mercedes Sprinter vor einer Polizeikontrolle endete am Mittwoch für einen illegalen Schrotthändler in Handfesseln und mit einer Strafanzeige. Führerschein und Sprinter stellte die Polizei sicher.

Einem Polizeibeamten fiel der Mercedes-Sprinter gegen 11.45 Uhr an der Einmündung Bruchhöfe/Neuenheerser Straße in Herbram auf. Aus dem Wagen ertönte eine Melodie, wie sie von reisenden Schrotthändlern bekannt ist. Als der Polizist den Sprinter-Fahrer ansprach und zum Stehenbleiben aufforderte, gab der Fahrer Vollgas. Der Kastenwagen wurde stark beschleunigt und fuhr in Richtung Herbram-Wald.

Mit eingeschaltetem Signalhorn und Blaulicht nahm der Polizeibeamte die Verfolgung auf. Über die Neuenheerser und Herbramer Straße fuhr der Sprinter mit 140 km/h und erreichte die Ortschaft Herbram-Wald. Auch im Ort fuhr der Sprinter weiterhin zu schnell und schnitt die Kurve beim Abbiegen nach links auf die L817. Dann beschleunigte er sofort wieder mit Vollgas.

Kurz vor der B64 gab der Sprinterfahrer auf und hielt am Straßenrand an. Der Polizeibeamte stoppte dahinter, zog seine Dienstpistole und forderte den Fahrer auf, auszusteigen. Er nahm den 40-jährigen Bulgaren vorläufig fest. Zur Unterstützung herbeigerufene Polizisten brachten den Festgenommenen zur Polizeiwache nach Paderborn.

Bei erkennungsdienstlichen Maßnahmen fiel auf, dass der 40-Jährige unter falschen Namen auftrat und gefälschte Papiere mitführte. Auch die Haltereigenschaft des Sprinters war völlig unklar. Den Führerschein des Tatverdächtigen, das Fahrzeug sowie weitere Beweismittel stellte die Polizei sicher. Da der Bulgare keine Erlaubnisse zum Schrottsammeln hatte, muss der geladene und völlig ungesicherte Schrott - die Ladefläche des Kastenwagens war zu dreiviertel voll - an einem öffentlichen Recyclinghof entladen werden.

Die Melodie des Schrotthändlers ist verstummt. Das Ende vom Lied: eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens sowie ein Bußgeldverfahren wegen illegalen Schrotthandels.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110