Der 16-Jährige hatte keinen Führerschein und konnte weder eine Betriebserlaubnis noch einen Versicherungsnachweis für den Motorroller vorweisen. Das Versicherungskennzeichen stammte aus dem Jahr 2022 und die Versicherung lautete auf einen anderen Namen. Angeblich hatte der Jugendliche den Roller kürzlich gekauft - auch dazu gab es keine Unterlagen. Seine Eltern wären derzeit auch nicht erreichbar, gab der 16-Jährige an. Das allerdings war schnell widerlegt. So musste der Junge mit auf die Polizeiwache, wo er schließlich von seiner Mutter abgeholt wurde. Den Roller stellte die Polizei sicher. Auf den jungen Rollerfahrer kommt jetzt ein Strafverfahren zu.
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Motorrollerfahrn - So klappt das nicht
PLZ
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