Gegen 14.30 Uhr bemerkte ein Polizeibeamter den jungen Mann, der verbotswidrig mit einem nicht zugelassenen E-Skateboard auf dem Radweg in Richtung Schlangen fuhr. Vor der Polizeiwache wurde der 22-jährige Fahrer gestoppt. Nachdem der Polizist ihm die Rechtslage um das Fahren mit dem nicht zulässigen Fahrzeug erklärt hatte und die Personalien des Skaters feststellen wollte, drehte dieser sich um, und ging weg. Der Polizist hielt ihn fest und brachte ihn gemeinsam mit zwei weiteren Polizisten in die Polizeiwache, wo sich der junge Mann weiter renitent verhielt. Gegen ihn laufen jetzt Strafanzeigen wegen Fahrens mit einem Kraftfahrzeug ohne Führerschein, ohne Zulassung und Versicherung sowie wegen Widerstands gegen Polizeibeamte.
Elektro-Skateboards gelten als Kraftfahrzeuge, die ähnlich wie "Hooverboards" keine Zulassung für den öffentlichen Verkehrsraum haben. Mit einer möglichen Geschwindigkeit von über 30 km/h dürfen sie lediglich auf Privatgelände gefahren werden. Die Fahrzeuge entsprechen auch nicht den Anforderungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, die unter anderem die Nutzung von Elektro-Scootern regelt.