Am Donnerstag, 08. Mai, folgte ein ziviler Kradfahrer gegen 08.20 Uhr einer Fahrerin eines Daimler-Benz auf der L776, welche von Büren kommend in Richtung Paderborn unterwegs war. Die Fahrerin fuhr 160, statt der erlaubten 100 Stundenkilometern. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich bei der Fahrerin um eine 17-jährige Fahranfängerin handelt. Die Begleitperson befand sich ebenfalls im Auto. Ein solcher Geschwindigkeitsverstoß zieht in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 480 Euro, eine Eintragung von zwei Punkten und ein Monat Fahrverbot mit sich. Bei der Fahranfängerin gilt es zu überprüfen, ob die Fahrerlaubnis widerrufen wird.
Ebenfalls besonders aufgefallen ist der Polizei an diesem Tag ein 27-Jähriger Audi-Fahrer aus Düsseldorf. Der zivile Kradfahrer stellte bei ihm direkt mehrere Verkehrsverstöße fest. Er befuhr die L776 ebenfalls mit 60 Stundenkilometern zu viel und überholte dabei einen LKW auf dem einspurigen Fahrstreifenbereich, trotz doppelter durchgezogener L776. Ihn erwartet eine ähnliche Strafe.
Die durch den Verkehrsdienst gleichzeitig durchgeführten LKW-Kontrollen auf der Strecke verliefen dafür glücklicherweise ohne nennenswerte Verkehrsverstöße.
#LEBEN bringt die Anstrengungen der Polizei, schwere Verkehrsunfälle zu reduzieren, auf den Punkt. Zugleich soll #LEBEN daran erinnern, worauf es bei der Teilnahme am Straßenverkehr ankommt: Auf sichere Mobilität.