Ein Versicherungsschutz besteht nur mit einem aktuellen, also blauen Kennzeichen. Wer mit der falschen Farbe - schwarz - unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und begeht somit eine Straftat.
In diesen Fällen leitet die Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.
Bitte denken Sie daran, sich ein gültiges Versicherungskennzeichen zu besorgen, damit Sie nach wie vor mit Versicherungsschutz unterwegs sind.
Ihre Polizei wünscht Ihnen allzeit gute Fahrt!