Am letzten Freitag fiel einer Polizeistreife gegen 08.40 Uhr ein Radfahrer auf der Neuhäuser Straße auf. Obwohl der Radler keinerlei Tretbewegungen machte, wurde das Fahrrad nicht langsamer. Die Polizisten stoppen den Mann und kontrollierten das Fahrrad. Dabei stelle sich heraus, dass der 65-jährige Radfahrer ein normales Fahrrad zu einem E-Bike umgebaut hatte. Als Antrieb war im Vorderrad ein Nabenmotor installiert. Die Geschwindigkeit war nicht abhängig von der Tretfrequenz sondern konnte wie bei einem Moped mittels Gasdrehgriff gesteuert werden. Der Akku für den Elektromotor steckte in einer Satteltasche Auf Grund der technischen Veränderungen zum Kraftfahrzeug müsste eine Betriebserlaubnis vorliegen und eine Pflichtversicherung abgeschlossen sein. Beides konnte der Radler nicht vorweisen. Davon habe er nicht gewusst, gab der 67-Jährige an. Das war allerdings eine "Schutzbehauptung", denn bereits Mitte September war der Mann mit einem selbstgebauten E-Bike aufgefallen. Das damals sichergestellte Fahrrad steht noch immer in der Asservatenkammer der Polizei und das Strafverfahren läuft noch. Eine weitere Strafanzeige wegen Fahrens ohne Führerschein und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz kommt jetzt hinzu.
Wegen ähnlicher Verstöße wurde am Montag ein 24-jähriger Mann angezeigt. Der Radfahrer war um 17.30 Uhr auf der Münsterstraße in Schloß Neuhaus unterwegs. Ein Streifenteam bemerkte, dass der Fahrer nicht in die Pedale trat und das Rad trotzdem etwa 50 km/h fuhr. Ein Versicherungskennzeichen hatte das Fahrrad nicht. Die Beamten hielten den 24-Jährigen an. Auch in diesem Fall handelte es sich um ein selbstgebautes Elektrozweirad. Der Elektroantrieb war nachgerüstet worden und die Geschwindigkeit des Fahrzeuges ließ sich mittels Gasgriffs am Lenkrad steuern. Die Akkus befanden sich wieder in einer Satteltasche. Eine Betriebserlaubnis für das Kfz lag nicht vor. Der Fahrer gab zu, dass sein Selbstbau 40 bis 50 km/h schnell fahren könne. Einen Führerschein besaß der junge Mann nicht. Das Fahrrad stellte die Polizei sicher.
Wer mit selbstgebauten Vehikeln im öffentlichen Straßenverkehr fahren möchte, muss viele Richtlinien beim Bau beachten. Der Sicherheit geschuldet ist hier entsprechendes Fachwissen gefragt. Angebote von Elektromotoren, Steuerungen und Akkus für Fahrräder aus dem Internet sind vielleicht günstig, aber die Geräte entsprechen mitunter nicht den hiesigen Normen, haben viel zu viel Leistung oder werden falsch verbaut. In Bezug auf Zweiräder ist zu beachten: Ein noch als Fahrrad geltendes Pedelec hat einen E-Motor bis höchstens 250 Watt und eine maximale Tretunterstützung bis 25 km/h. Die Schiebehilfe darf nur bis 6 km/h beschleunigen.
In den beiden geschilderten Fällen handelt es sich nach dem Umbau jedenfalls nicht mehr um Fahrräder, sondern um Kraftfahrzeuge. Die müssen im öffentlichen Verkehrsraum über eine Betriebserlaubnis verfügen und zugelassen oder versichert sein. Zudem ist dann noch ein passender Führerschein erforderlich und es besteht Helmpflicht.