Einen ersten Kontrolleinsatz gab es bereits am vergangenen Wochenende in der Nacht von Freitag, 13. Dezember, auf Samstag, 14. Dezember. Dabei stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten vier Strafanzeigen. Sieben Personen wurden Platzverweise erteilt.
Grundlage für die Anordnung der vierten strategischen Fahndung in diesem Jahr sind sechs Raubstraftaten im Bereich der Paderborner Innenstadt seit Mitte November. Dreimal wurden Personen mit einem Messer beziehungsweise einem spitzen Gegenstand bedroht und ausgeraubt, zweimal nach einer körperlichen Auseinandersetzung. Einmal konnte sich ein Geschädigter losreißen und vor den Tätern flüchten.
Beim Einsatz am vergangenen Wochenende kontrollierte die Polizei gegen 01.30 Uhr ein Gruppe aus drei Personen, zwei 18 jährige Afghanen sowie einen 20-jährigen Türken. Da der Verdacht des illegalen Handels mit Drogen bestand, wurden sie zur weiteren Durchsuchung zur Polizeiwache gebracht. Dabei stellten die Einsatzkräfte mehrere verkaufsfertige Tüten mit Cannabis sowie weitere kleinere Mengen Drogen in Pulver- und Tablettenform fest. Des Weiteren trugen einer der 18-Jährigen Pfefferspray und der 20-Jährige eine Messerkarte mit sich. Entsprechende Strafanzeigen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz wurden gefertigt. Die jungen Männer erhielten Platzverweise für den Bereich der Paderborner Innenstadt. Zusätzlich entdeckte die Polizei während der Kontrollen vier weitere männliche Personen, gegen die bereits ein Bereichsvertretungsverbot besteht. Sie wurden ebenfalls des Ortes verwiesen.
Bereits gegen 00.30 Uhr war es in der Marienstraße zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen, bei der sich eine 35-jährigen Frau leichte Verletzungen zuzog. Die unbekannten Täter, mutmaßlich zwei Frauen und ein Mann, sind flüchtig. Eine weitere Körperverletzung ereignete sich gegen 03.30 Uhr in der Leostraße als ein 42-Jähriger und weitere Besucher zunächst in einer Diskothek aneinandergerieten. Als sich die Auseinandersetzung nach draußen verlagerte, schlug einer der unbekannten Beteiligten den 42-Jährigen ins Gesicht und flüchtete im Anschluss vom Tatort.
Die strategische Fahndung erlaubt der Polizei, nach Paragraph 12a Polizeigesetz NRW, zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung unter anderem Personen im öffentlichen Verkehrsraum anzuhalten und Fahrzeuge sowie mitgeführte Sachen in Augenschein zu nehmen. Die Kontrollen werden im Rahmen von Sondereinsätzen sowie im alltäglichen Streifendienst durchgeführt.