EC- und Kreditkartenbetrug

Kartenbetrug
EC- und Kreditkartenbetrug
EC- und Kreditkarten sind eine gängige Alternative zum Bargeld und besitzen als Zahlungsmittel eine recht hohe Akzeptanz - auch international.

EC- und Kreditkarten sind eine gängige Alternative zum Bargeld und besitzen als Zahlungsmittel eine recht hohe Akzeptanz - auch international. Diesen Umstand machen sich auch Kriminelle zu Nutze und entwickeln immer neue Vorgehensweisen, um an sensible Daten, wie PINs oder Kartenprüfnummern zu kommen. Skimming und Phishing zum Beispiel.

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie mehr über den sicheren Umgang mit unbaren Zahlungsmitteln und Möglichkeiten, wie Sie sich vor EC- und Kreditkartenbetrug schützen. So besteht bei Diebstahl oder Verlust einer Debikarte die Möglichkeit über den zentralen Sperr-Notruf 116 116 oder durch die Polizei eine Debitkarte unverzüglich für weitere Zahlungen sperren zu lassen.

Vorsicht beim bargeldlosen Bezahlen
EC- und Kreditkarten spielen beim bargeldlosen Bezahlen in den verschiedensten Bereichen eine Rolle: Sie können als Alternative zum Bargeld bequem als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Hinzu kommt die weltweite Akzeptanz von Kreditkarten im Handel sowie die Möglichkeit, an über 1,7 Millionen Geldausgabeautomaten (ca. 60.000 in Deutschland) Bargeld mittels EC-Karte/Bankkarte bzw. Kreditkarte abzuheben.

Die starke Verbreitung und vor allem die hohe Akzeptanz des "Plastikgeldes" üben auf Straftäter eine unwiderstehliche Anziehung aus - der EC- und Kreditkartenbetrug floriert. Dabei wird es Kriminellen oft leicht gemacht: Daten wie die Kreditkartennummer, die Gültigkeitsdauer der Karte und die Unterschrift gibt ein Kreditkartennutzer überall dort preis, wo er per Karte zahlt. Alle Daten sind Bestandteil der Quittung. So kommen mit jeder Zahlung mehr und mehr Menschen in den Besitz höchst vertraulicher Informationen.

Des Weiteren entwickeln Täter neue Vorgehensweisen, um betrügerisch an Kartendaten und persönliche Geheimzahl zu gelangen - wie z.B. das so genannte Skimming.

Der englische Begriff „Skimming“ bedeutet „Abschöpfen“ oder „Absahnen“ und steht für eine Methode, illegal elektronische Daten von Zahlungskarten (girocard und Kreditkarte) auszuspähen.

Zuletzt sind die Angriffe auf Geldautomaten laut Bundeskriminalamt wieder gestiegen. Trotz flächendeckender Ausstattung der girocards und Geldautomaten mit den Sicherheitsstandard EMV, der Aufrüstung der deutschen Geldautomaten mit Anti-Skimming-Technologie, Aufklärung und Information der Bürger, gezielter Risikominimierungsstrategien der Banken und Sparkassen sowie der guten Zusammenarbeit aller am Kartengeschäft Beteiligten.

Nach polizeilichen Erkenntnissen handelt es sich bei den Tätern überwiegend um organisiert vorgehende ausländische Gruppen.

Umgang mit der PIN
  • Die PIN darf nie an Dritte weitergegeben werden, nicht einmal Geldinstitute oder Kreditkartenunternehmen kennen die PIN; weder Amtspersonen (z.B. Polizeibeamte) noch Mitarbeiter von Geldinstituten werden deshalb legal nach der PIN fragen.
  • Lernen Sie am besten Ihre PIN auswendig und vernichten Sie den PIN-Brief.
  • Auf keinen Fall sollte die PIN irgendwo notiert werden - schon gar nicht auf der Zahlungskarte! Auch nicht im Adressbuch getarnt als Telefonnummer o.ä.
  • Achten Sie bei der Eingabe der PIN am Geldausgabeautomaten oder im Handel am Kassenautomaten darauf, dass niemand den Vorgang beobachten kann; bitten Sie aufdringliche Personen oder angebliche Helfer höflich aber bestimmt auf Distanz zu bleiben.
  • Verdecken Sie die PIN-Eingabe, indem Sie die Hand oder Geldbörse als Sichtschutz dicht über die Tastatur halten. Dies erschwert ein Ausspähen erheblich.
  • Geben Sie die PIN niemals an Türöffnern, auch nicht bei Banken, ein. Verständigen Sie in solchen Fällen sofort die Polizei.
  • Befolgen Sie keine Hinweiszettel, die zur mehrmaligen Eingabe der PIN auffordern.
  • Geben Sie beim Bezahlen nicht die PIN bekannt und achten Sie auf die Rückgabe der eigenen Zahlungskarte.
Allgemeine Empfehlungen
  • Lassen Sie Zahlungskarten niemals in Büro-/Arbeitsräumen, Schwimmbädern, Krankenhäusern, Hotelzimmern, Kraftfahrzeugen etc. liegen - weder offen noch versteckt; auch nicht für nur kurze Zeit.
  • Behandeln Sie EC- und Kreditkarten vielmehr sorgfältig wie Bargeld und tragen Sie sie in verschlossenen Innentaschen der Kleidung verteilt dicht am Körper.
  • Überzeugen Sie sich regelmäßig, ob Sie Ihre Karte(n) noch besitzen.
  • Beobachten Sie bereits vor dem Geldabheben am Automaten Ihr Umfeld genau. Achten Sie auf die äußere Beschaffenheit des Geldautomaten, melden Sie auffällige Veränderungen am Geldautomaten sofort der Polizei. Begeben Sie sich niemals gedankenlos zum Geldabheben an den Automaten.
  • Beachten Sie alle Auflagen, die Ihr Geld- oder Kreditinstitut vertraglich mit Ihnen vereinbart hat. Lesen Sie auch das Kleingedruckte im Vertrag – vor allem die Abschnitte über die Haftung; sie legen fest, welche Sorgfaltspflichten Sie im Umgang mit Ihrer Zahlungskarte zu erfüllen haben.
  • Bewahren Sie Kreditkarten-/Bankkartenbelege sorgfältig auf und kontrollieren Sie Ihren Kontoauszug zeitnah. Vernichten Sie verschriebene Belege, unter Umständen auch das Durchschreibepapier.
  • Behalten Sie Ihre Karte stets im Auge.
Die Karte ist weg - was tun?

Den weit verbreiteten Einsatz des „Plastikgeldes“ machen sich viele Täter zu eigen. Lassen Sie Ihre Karte bei Verlust deshalb sofort für den weiteren Gebrauch sperren, auch wenn diese aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom Geldautomaten einbehalten wird.

Bei Verdacht auf eine Straftat sollte ebenfalls sofort Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

Sperr-Notruf

Aufgrund der steigenden Zahl von kartenbasierten Zahlungen und der daraus resultierenden Unübersichtlichkeit von Sperr-Hotlines wurde auf Empfehlung des Bundesministeriums des Innern und als Projekt der Initiative D21 am 01. Juli 2005 der Sperr-Notruf 116 116 eingeführt.

Unterstützt wird die Kampagne vom Handelsverband Deutschland - Der Einzelhandel (HDE). Mit der Kampagne informieren die Aktionspartner den Verbraucher durch verstärkte Präventionsmaßnahmen und gezielte Tipps über das richtige Verhalten bei Kartenverlust, um so finanzielle Schäden zu verhindern.

Um den Missbrauch Ihrer Karten wirksam zu verhindern, sollten Sie Ihre gestohlenen oder verlorenen Karten sofort sperren lassen.

Debitkarten (z.B. girocard, früher auch als ec-Karte bezeichnet) können bundesweit über die einheitliche zentrale Telefonnummer 116 116 * (Sperr-Notruf) oder die 01805-021021 ** gesperrt werden.

Die Notrufnummer ist die weltweit erste zentrale und einheitliche Rufnummer, um Karten und elektronische Berechtigungen sperren zu lassen. Dem Bürger wird im Fall eines Kartenverlustes sicher, schnell und unkompliziert geholfen und darüber hinaus ist der Sperr-Notruf auch für sprach- und hörgeschädigte Menschen unter der Nummer 116 116 per Telefax erreichbar.

Seit dem 1. November 2010 besteht für Inhaber eines neuen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels die Möglichkeit, die Sperrung der Online-Ausweisfunktion telefonisch zu veranlassen

Aus dem Ausland erreichen Sie den Sperr-Notruf mit der jeweiligen Landesvorwohl für Deutschland, in der Regel unter +49 116 116. Zur zusätzlichen Sicherheit, insbesondere für die Erreichbarkeit aus dem Ausland, ist der Sperr-Notruf auch unter der Rufnummer +49 (0)30 40 50 40 50 zu erreichen.

Was wird zur Sperrung benötigt?
  • EC- und Bankkarten: die Kontonummer wird unbedingt benötigt; die Bankleitzahl ist für die schnellere Abwicklung hilfreich
  • Kreditkarten: der Name der Bank oder alternativ die Bankleitzahl
Welche Karten können gesperrt werden?

Der Sperr-Notruf 116 116 gilt für Kunden mit Karten oder Medien, deren Herausgeber sich dem Sperr-Notruf angeschlossen haben. Mittlerweile können über 116 116 mehr als 90 Prozent aller Bank- und Zahlungskarten, diverse Mitarbeiterausweise von Firmen und sogar Handy-Karten gesperrt werden. Die Konzeption des Sperr-Notruf sieht vor, Teilnehmer aus anderen Branchen und mit anderen Medien, z.B. aus dem Gesundheitswesen, sowie Unternehmen mit Mitarbeiterausweisen oder Zugangsberechtigungen einzubinden. Der diskriminierungsfreie Zugang ermöglicht es, dass sich alle Herausgeber von Karten und elektronischen Berechtigungen dem Sperr-Notruf anschließen können -  unabhängig von der Anzahl der im Umlauf befindlichen Karten.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110