Doch Achtung: E-Scooter sind keine „Spielzeuge“, sondern „richtige“ Kraftfahrzeuge, die bis zu 20 Stundenkilometer schnell werden. Ihr Führen ist verkehrsrechtlich dem Führen des eigenen Pkws oder Motorrads gleichzusetzen. Sämtliche Verkehrsregeln gelten auch für Elektrorollerfahrer. Das Handling der E-Roller ist schwieriger und gefährlicher, als es zunächst scheint. Daher kommt es auch zu Verkehrsunfällen und verkehrsrechtlichen Verstößen.
77 Prozent der Unfälle wurden durch die Fahrer der Roller verursacht
Vom Inkrafttreten der EKF-Verordnung im Juni 2019 bis Ende November 2020 gab es insgesamt 13 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Elektrorollern. Dabei kam es zu zehn leicht und einem schwer Verletzten. In neun dieser Fälle zog sich der Rollerfahrer selbst Blessuren zu, in zwei Fällen verletzte sich ein am Unfall beteiligter Radfahrer. 77 Prozent der Unfälle wurden durch die Fahrer der Roller verursacht. Unter den registrierten Verkehrsunfällen waren sechs Alleinunfälle, vier Unfälle mit Fußgängern sowie drei Unfälle mit Radfahrenden.
Gleiche Promilleregeln, gleiche Konsequenzen
Leider ist auch der festgestellte Alkohol- oder sogar Drogenkonsum vor Fahrtantritt zum Teil beachtlich und scheint für einige Nutzer selbstverständlich zu sein. Die Kreispolizeibehörde Paderborn stellte bis Ende November mehr als 50 Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln fest. Man benötigt zwar keinen Führerschein, aber es gelten dieselben Promilleregeln mit sämtlichen Konsequenzen, wie Anzeige und Führerscheinentzug.
Roller werden oftmals rücksichtslos abgestellt
Nicht zuletzt werden geliehene Roller oft rücksichtslos abgestellt und blockieren Geh- und Radwege. Das kann zu schwerwiegenden Unfällen führen. Aber auch das Befahren von verbotenen Verkehrsflächen, das Fahren zu zweit oder ein fehlender Versicherungsschutz fallen bei den Kontrollen immer wieder auf. Zudem werden auch E-Scooter genutzt, die nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Verstöße werden von der Polizei konsequent geahndet oder zur Anzeige gebracht.
Die Kreispolizeibehörde Paderborn fasst die wichtigsten Regeln zusammen:
• Fahrer/innen müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
• Die E-Scooter dürfen max. 20 km/h schnell sein.
• Radwege sind zu nutzen. Ist kein Radweg vorhanden, muss auf der Straße gefahren werden. Gehwege oder Fußgängerzonen sind tabu, sofern Radverkehr nicht durch Verkehrszeichen zugelassen ist.
• Eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis sowie eine Haftpflichtversicherung sind vorgeschrieben. Eine gültige Versicherungsplakette muss am Fahrzeug angebracht sein.
• Beim Abstellen der Leihfahrzeuge bitte immer darauf achten, dass niemand behindert oder gefährdet wird.
• Führerschein und Helm sind nicht vorgeschrieben, ein Helm wird aber dringend empfohlen.
So sollte einer guten und sicheren Fahrt nichts im Wege stehen.